Vertrags­bedingungen

be-Terra GmbH

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes zwischen dem/der Auftraggeber/in (nachfolgend «Auftraggeber») und der be-Terra GmbH, Bern, abgeschlossenen Vertrags (nachfolgend «Auftrag»). Die aktuell gültige und verbindliche Version dieser Bedingungen ist unter be-terra.ch im Internet verfügbar.

Bestimmungen, welche von diesen Vertragsbedingungen abweichen oder diesen widersprechen, erlangen nur Gültigkeit, soweit diese durch die be-Terra GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

AGBs des Auftraggebers erlangen in der Vertragsbeziehung zwischen be-Terra GmbH und dem Auftraggeber keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag (bzw. Auftrag) gilt als abgeschlossen, sobald die be-Terra GmbH die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung erhält oder wenn der Auftraggeber eine schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte oder eines Angebots von der be-Terra GmbH vornimmt bzw. mitteilt.

3. Inhalt & Umfang der Leistungen

Der konkrete Auftragsumfang und dem damit verbundenen Inhalt wird in schriftlicher Form dokumentiert. Die be-Terra GmbH erfüllt ihre Verpflichtungen mit der gebotenen Sorgfalt und hält sich dabei strikt an die geltenden Gesetze, Verordnungen sowie gegebenenfalls anwendbare Standes- und Berufsregeln. Ein bestimmter Erfolg im Sinne einer wirtschaftlichen oder ähnlichen Folge wird im Auftragsverhältnis nicht geschuldet.

Terminangaben gelten, sofern nicht ausdrücklich durch die be-Terra GmbH zugesichert, als Zielvorgaben.

4. Mitwirkungs­pflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Massnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben, um sicherzustellen, dass die be-Terra GmbH ihren Auftrag ordnungsgemäß und zeitgerecht erfüllen kann. Insbesondere obliegt es dem Auftraggeber, die be-Terra GmbH unaufgefordert und rechtzeitig mit sämtlichen für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen zu versorgen. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, die be-Terra GmbH zeitnah über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände zu informieren, die von wesentlicher Bedeutung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags sein könnten.

Es liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers sicherzustellen, dass die bereitgestellten Unterlagen und erteilten Informationen sowie die gegebenen Anweisungen korrekt und vollständig sind. Daraus resultierend darf die be-Terra GmbH bei der Erfüllung ihres Auftrags von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Fakten, Zahlen, Inventare und Aufstellungen ausgehen.

Jegliche zusätzlichen Kosten, die durch unvollständige, fehlerhafte und/oder verspätet nachgereichte Unterlagen oder Informationen entstehen, sind selbst dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn ein verbindliches Kostenlimit vereinbart wurde.

5. Datentransfer und Verschwiegenheits­pflicht

Der Auftraggeber erklärt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln (wie bspw. E-Mail, Telefonie, WhatsApp und weitere) bewusst ist, darunter etwa den möglichen Verlust von Daten bei der Übermittlung und die Möglichkeit, dass Dritte in unverschlüsselte Korrespondenz einsehen könnten. In diesem Wissen erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass der Informationsaustausch und die Übermittlung vertraulicher Daten zwischen dem Auftraggeber und der be-Terra GmbH auch über unverschlüsselte technische Hilfsmittel erfolgen kann. Jede Partei ist eigenverantwortlich dafür zuständig, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung und Entgegennahme von Informationen fehlerfrei erfolgt und um inhaltliche oder technische Mängel zu erkennen.

Die be-Terra GmbH und ihre Mitarbeiter sind während und auch nach der Erledigung des Auftrags verpflichtet, Stillschweigen über sämtlichen geschäftlichen und betrieblichen Geheimnissen sowie andere vertrauliche Informationen des Auftraggebers zu bewahren. Als vertraulich werden alle Informationen betrachtet, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.

Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen an Dritte, sofern die Weitergabe der Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers dient. Ebenfalls von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind persönliche Informationen, welche aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen herausgegeben werden.

Zudem behält sich die be-Terra GmbH das Recht vor, vertrauliche Informationen Kooperationspartnern, einschliesslich der Ventus Global Invest AG in Bern, offenzulegen.

6. Honorare

Das Honorar wird individuell für jeden Auftrag festgelegt. In Abwesenheit einer abweichenden Vereinbarung beträgt das Honorar standardmässig CHF 150.00 pro Stunde. Die Mehrwertsteuer sowie Kleinspesen werden separat berechnet.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Honorare auf Basis des geleisteten Aufwands, unter Anwendung der jeweils gültigen Stundenansätze der Mitarbeiter von der be-Terra GmbH. Die Abrechnung erfolgt in Mindesteinheiten von 15 Minuten. Für Reisezeiten wird der halbe, jeweils anwendbare Stundenansatz berechnet.

Sollten die Parteien schriftlich ein Pauschalhonorar festgelegt haben, so gilt dieses nur für die ausdrücklich unter dieses Pauschalhonorar fallenden Dienstleistungen. Zusätzliche Dienstleistungen werden gesondert auf Grundlage des geleisteten Aufwands abgerechnet.

Angebote oder Kostenabschätzungen, die von der be-Terra GmbH vorgelegt werden, dienen lediglich als Schätzungen und stellen keine verbindlichen Pauschalhonorare dar. Die Kostenschätzungen und Honorarabschätzungen basieren stets auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung vorliegenden und bekannten Annahmen. Sollten unvorhergesehene Umstände auftreten, die zu höheren Kosten führen, wird die be-Terra GmbH den Auftraggeber umgehend darüber informieren.

7. Haftung

Die be-Terra GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und anderer vertraglicher Verpflichtungen.

Jegliche weitergehende Haftung, unabhängig von ihrem rechtlichen Grund, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies schließt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Haftung aus (i) Erklärungen von be-Terra GmbH in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts bestimmter Umstände, (ii) Ansprüche Dritter aufgrund der Weitergabe von Arbeitsergebnissen jeglicher Art durch den Auftraggeber an Dritte ohne Zustimmung von be-Terra GmbH und (iii) die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ein.

Etwaige Beanstandungen aus dem Vertrag müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden, und der be-Terra GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

8. Beendigung des Auftrags und deren Folgen

Der Auftrag wird durch die Erfüllung oder Erbringung der vereinbarten Leistungen, durch das Ende der vereinbarten Laufzeit oder durch eine Kündigung (gemäss nachfolgenden Bestimmungen) beendet.

Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich zu kündigen. Bei ordentlicher Kündigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwands und der jeweils geltenden Stundenansätze, zuzüglich entstandener Auslagen, zu vergüten.

Wurde eine feste Vertragsdauer vereinbart, stimmt der Kunde zu, dass eine vorzeitige Kündigung durch ihn als ausserordentliche Kündigung betrachtet wird. In einem solchen Fall ist die be-Terra GmbH berechtigt, entweder Ersatz für nachweislich entstandene Schäden zu verlangen oder einen pauschalisierten Schadenersatz zu beanspruchen. Der pauschalisierte Schadenersatz entspricht dem Honorar für die verbleibende, zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsdauer.

9. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der be-Terra GmbH und diese AGB unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des IPRG. Erfüllungsort für die so bestimmten Leistungen für beide Parteien ist Bern (Schweiz). Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftrag oder den AGB sind die Gerichte des Kantons Berns, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.

Bern, 01.01.2024